Montag, 21. Oktober 2013

Einvernehmliche Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt von RA Thomas Eschle, Stuttgart

Kostensparen durch eine „einverständliche Scheidung”.
Mit nur einem Scheidungsanwalt vor das Familiengericht.

Die sogenannte einverständliche Scheidung” mit nur einem Anwalt bedeutet nicht die Vertretung beider Eheleute durch einen Anwalt, sondern dass nur ein Ehegatte mit seinem” Anwalt vor Gericht auftritt. Allerdings ist der vor Gericht auftretende Anwalt nur einseitiger” Interessenvertreter seines Mandanten. Der vor Gericht nicht anwaltlich vertretene Ehegatte, sollte sich daher zumindest von einem anderen Anwalt im Rahmen einer außergerichtlichen Erstberatung ( Normalfall: EUR 190.- zuzügl. MwSt.) beraten lassen. Dies ist immer noch billiger als zwei Anwälte vor Gericht. Es muss daher vor allem geklärt sein, welchen Ehegatten der Anwalt vertritt.

Man spart die Kosten eines zweiten Anwalts vor Gericht und natürlich die Kosten für streitige Gerichtsverfahren. Deshalb wird oft zwischen den Eheleuten sinnvollerweise vereinbart, dass alle Kosten (Anwalt, Gericht, ggf. Notar) durch die Eheleute gemeinsam getragen werden.
Bei einer einverständlichen Scheidung geht das Familiengericht in der Regel vom Scheitern der Ehe aus. Voraussetzung der einverständlichen Scheidung” ist, dass die Noch-Ehegatten sich über alle Folgesachen der Scheidung außergerichtlich (ggf. mit anwaltlicher Hilfe) geeinigt haben. Geklärt sein muss vor dem Gerichtstermin z.B. die Frage des Unterhalts der Ehegatten, der Unterhalt der Kinder, die Regelung des Sorgerechts und des Umgangsrechts. Fragen zur Nutzung der bisherigen Ehewohnung bis zur Verteilung des Hausrates, die Verteilung des Vermögens bzw. der Schulden. Die Einigung setzt in bestimmten Fällen eine besondere Form voraus, z.B. eine notarielle Vereinbarung in Grundstückssachen.

Sind die Noch-Eheleute über alle Fragen einig, so muss wie gesagt nur einer der beiden Ehegatten anwaltlich vertreten sein. Der Anwalt des einen Ehegatten leitet per Schriftsatz an das örtliche zuständige Familiengericht die Scheidung ein. Der andere Ehegatte braucht dann nach Zustellung des Scheidungsschriftsatzes durch das Gericht, dem Gericht nur noch mitzuteilen (Aktenzeichen nicht vergessen), dass er der Scheidung und der außergerichtlichen Vereinbarung zustimmt. Es wird dadurch nicht nur billiger und stressfreier. Der Scheidungstermin geht dann in der Regel auch schneller.

In manchen Internetforen taucht der Begriff „Online-Scheidung“ auf. Eine Scheidung per Mausklick gibt es nicht. Der Scheidungstermin findet immer bei Gericht statt, ohne richterliche Verhandlung gibt es keine Scheidung. Es gibt Anwaltskollegen, welche möglichst nur per E-Mail mit den Mandanten kommunizieren. Hierzu ist anzumerken, dass die persönliche Beratung durch den Anwalt bei einem Scheidungsmandat in unserer Kanzlei keine Mehrkosten verursacht. Es ist nach unserer Erfahrung sinnvoll, zumindest das erste persönliche Gespräch in der Kanzlei durchzuführen.

Gerne helfe ich Ihnen anwaltlich weiter, sei es als Beratung oder bei der Durchführung
der Scheidung

Kontaktdaten:
Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr. 2
70499 Stuttgart
Tel : 0711-2482446


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Unter der Telefonnummer 0711-2482446 können sie einen persönlichen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Thomas Eschle vereinbaren.


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